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   LSG Baden-Württemberg, 09.08.2007 - L 7 AL 1160/07   

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LSG Baden-Württemberg, 09.08.2007 - L 7 AL 1160/07 (https://dejure.org/2007,12496)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.08.2007 - L 7 AL 1160/07 (https://dejure.org/2007,12496)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. August 2007 - L 7 AL 1160/07 (https://dejure.org/2007,12496)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung - Zuordnung zur Qualifikationsgruppe - Vermittlungskriterien - Prognoseentscheidung - Berufsabwesenheit wegen Kindererziehungszeiten - Teilzeitbeschäftigung im Tagespendelbereich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld unter Zugrundelegung eines Bemessungsentgelts nach der Qualifikationsgruppe 1; Festsetzung des fiktiven Arbeitsentgelts durch Zuordnung des Arbeitslosen zu einer der beruflichen Qualifikation entsprechenden Gruppe; Vermittlung ...

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Bemessung des Arbeitslosengeldes, Zuordnung zu Qualifikationsgruppen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 23.11.1988 - 7 RAr 6/87

    Arbeitslosengeld - Arbeitsentgelt - Berechnung - Wohnsitz - Bundesgebiet

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.08.2007 - L 7 AL 1160/07
    Kommen mehrere Beschäftigungen in Betracht, richtet sich die fiktive Bemessung nach derjenigen, welche die höchste berufliche Qualifikation erfordert und daher mit der für den Arbeitslosen günstigsten Qualifikationsgruppe verbunden ist (zum Günstigkeitsprinzip bei den Vorgängerregelungen § 200 Abs. 2 Satz 1 SGB III a.F. und § 112 Abs. 7 AFG vgl. BSG, Urteil vom 23. November 1988 - 7 RAr 6/87 - SozR 4100 § 112 Nr. 42 S. 200; Urteil vom 21. Oktober 2003 - B 7 AL 4/03 R - SozR 4-4300 § 200 Nr. 1 S. 5).

    Dies bedeutet, dass zu Beginn der Arbeitslosigkeit und damit dem maßgeblichen Zeitpunkt für die Feststellung des nach § 132 Abs. 2 SGB III zu ermittelnden fiktiven Entgelts (vgl. BSG, Urteil vom 23. November 1988, a.a.O., S. 198) von dem Arbeitslosen nicht verlangt werden kann, bundesweit Stellen anzunehmen; ganz abgesehen davon, dass dem Kläger wegen seiner familiären Bindungen auch ab dem vierten Monat der Arbeitslosigkeit ein Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des Pendelbereichs nicht zumutbar war (§ 121 Abs. 4 Sätze 4 bis 7 SGB III).

    Bezogen auf die Ermittlung des fiktiven Bemessungsentgelts wird daher im Wege einer generalisierenden Betrachtung teilweise die Auffassung vertreten, dass Tätigkeiten des gesamten bundesdeutschen Arbeitsmarkts zu berücksichtigen seien (Behrend, a.a.O., § 132 Rdnr. 34 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 23. November 1988, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.09.2006 - L 8 AL 3082/06

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung - Bemessungszeitraum und Bemessungsrahmen -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.08.2007 - L 7 AL 1160/07
    Denn nach dieser Vorschrift stehen in einem Versicherungspflichtverhältnis nicht nur Personen, die versicherungspflichtig beschäftigt i.S.v. § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB III sind, sondern auch Personen, die aus sonstigen Gründen gemäß § 26 SGB III, hier Abs. 2a, versicherungspflichtig sind (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. September 2006 - L 8 AL 3082/06 - ).

    Die aus § 35 Abs. 2 Satz 2 SGB III zu entnehmenden personenbezogenen Vermittlungskriterien sind Neigung, Eignung und Leistungsfähigkeit des Arbeitsuchenden sowie die Anforderungen der angebotenen Stellen (BSG, Urteil vom 5. September 2006, a.a.O.).

  • Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.08.2007 - L 7 AL 1160/07
    Die Gesetzesmaterialien zur ähnlichen Vorgängerregelung in § 133 Abs. 4 SGB III a.F. enthalten den Hinweis, dass sich das Bemessungsentgelt nach dem Arbeitsentgelt richtet, welches der Arbeitslose bei erfolgreicher Vermittlung voraussichtlich erzielen könnte (BT-Drucks. 13/4941 S. 178).
  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 66/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Besonderheiten des Bemessungsentgelts - Herabbemessung aus in

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.08.2007 - L 7 AL 1160/07
    Der Gesetzgeber hat die Suche nach der maßgeblichen Beschäftigung für die fiktive Bemessung auf die Tätigkeiten eingeschränkt, auf die sich die Vermittlungsbemühungen "in erster Linie" zu erstrecken haben, so dass nicht die Gesamtbreite der dem Arbeitslosen möglichen Beschäftigungen heranzuziehen ist, sondern die Tätigkeiten relevant sind, mit denen der Arbeitslose bestmöglich wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden kann (BSG, Urteil vom 6. September 2006 - B 7a AL 66/05 R - ).
  • BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 4/03 R

    Arbeitslosenhilfe - Herabbemessung aus Gründen, die in der Person des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.08.2007 - L 7 AL 1160/07
    Kommen mehrere Beschäftigungen in Betracht, richtet sich die fiktive Bemessung nach derjenigen, welche die höchste berufliche Qualifikation erfordert und daher mit der für den Arbeitslosen günstigsten Qualifikationsgruppe verbunden ist (zum Günstigkeitsprinzip bei den Vorgängerregelungen § 200 Abs. 2 Satz 1 SGB III a.F. und § 112 Abs. 7 AFG vgl. BSG, Urteil vom 23. November 1988 - 7 RAr 6/87 - SozR 4100 § 112 Nr. 42 S. 200; Urteil vom 21. Oktober 2003 - B 7 AL 4/03 R - SozR 4-4300 § 200 Nr. 1 S. 5).
  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 6/99 R

    Arbeitslosenhilfe - fiktive Bemessung - Bemessungsentgelt - Zusammenrechnung von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.08.2007 - L 7 AL 1160/07
    Die möglichen Beschäftigungen müssen in nennenswertem Umfang auf dem Arbeitsmarkt vorhanden, wenn auch nicht offen sein, so dass eine Vermittlung grundsätzlich möglich erscheint (vgl. BSG, Urteil vom 5. August 1999 - B 7 AL 6/99 R - SozR 3-4100 § 136 Nr. 9 S. 46; Behrend, a.a.O., § 132 Rdnr. 35).
  • BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 7/86

    Prognoseentscheidung - Tatsachenfeststellung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.08.2007 - L 7 AL 1160/07
    Es handelt sich insoweit um eine Prognoseentscheidung der Arbeitsverwaltung (BSG, Urteil vom 9. November 1989 - 11/7 RAr 63/87 - ), welche im gerichtlichen Verfahren als Feststellung einer hypothetischen Tatsache voll überprüfbar ist (BSG, Urteil vom 7. April 1987 - 11b RAr 7/86 - SozR 4100 § 44 Nr. 47).
  • BSG, 09.11.1989 - 7 RAr 63/87
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 09.08.2007 - L 7 AL 1160/07
    Es handelt sich insoweit um eine Prognoseentscheidung der Arbeitsverwaltung (BSG, Urteil vom 9. November 1989 - 11/7 RAr 63/87 - ), welche im gerichtlichen Verfahren als Feststellung einer hypothetischen Tatsache voll überprüfbar ist (BSG, Urteil vom 7. April 1987 - 11b RAr 7/86 - SozR 4100 § 44 Nr. 47).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2019 - L 9 AL 50/18

    Berufsferne rechtfertigt geringeres Arbeitslosengeld

    Es handelt sich dabei um eine Prognoseentscheidung, welche im gerichtlichen Verfahren voll überprüfbar ist (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.08.2007 - L 7 AL 1160/07 -, juris Rn. 21 m.w.N. zur Rechtsprechung des BSG zum Arbeitsförderungsgesetz (AFG)).

    Bei mehreren Berufsabschlüssen ist nach dem Günstigkeitsprinzip die höhere Qualifikation maßgeblich (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.08.2007 - L 7 AL 1160/07 -, juris Rn. 21; Sächs. LSG, Urteil vom 18.02.2009 - L 1 AL 234/07 -, juris Rn. 53; vgl. auch BSG, Urteil vom 05.09.2006 - B 7a AL 66/05 R -, juris Rn. 22).

  • LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 AL 2766/13

    Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitslosigkeit - mehrere Arbeitslosmeldungen -

    Die aus § 35 Abs. 2 Satz 2 SGB III zu entnehmenden personenbezogenen Vermittlungskriterien sind Neigung, Eignung und Leistungsfähigkeit des Arbeitsuchenden sowie die Anforderungen der angebotenen Stellen (zum Ganzen ausführlich LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.08.2007 - L 7 AL 1160/07, juris).

    Kommen mehrere Beschäftigungen in Betracht, richtet sich die fiktive Bemessung nach derjenigen, welche die höchste berufliche Qualifikation erfordert und daher mit der für den Arbeitslosen günstigsten Qualifikationsgruppe verbunden ist (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.08.2007 - L 7 AL 1160/07 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BSG zum sog. Günstigkeitsprinzip bei den Vorgängerregelungen § 200 Abs. 2 Satz 1 SGB III a.F. und § 112 Abs. 7 AFG).

  • LSG Hessen, 15.11.2019 - L 7 AL 73/18
    Es sei daher zunächst festzustellen, für welche Beschäftigung der Arbeitslose nach seinem Lebensalter und seiner Leistungsfähigkeit unter angemessener Berücksichtigung seines Berufes und seiner Ausbildung nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes in Betracht komme (Brand, SGB III, § 152, Rdnr. 6; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 9. August 2007 - L 7 AL 1160/07, juris).

    Es seien vielmehr allein die Tätigkeiten relevant, mit denen der Arbeitslose bestmöglich wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden könne (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 9. August 2007 - L 7 AL 1160/07), wobei die möglichen Beschäftigungen in nennenswertem Umfang auf dem Arbeitsmarkt vorhanden sein müssten, so dass eine Vermittlung grundsätzlich möglich erscheine (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 9. August 2007 - L 7 AL 1160/07 m.w.N.).

    Die Agentur für Arbeit habe daher abzuschätzen, in welchem Tätigkeitsbereich der Arbeitslose die höchste Chance auf Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt habe und ihre Vermittlungsbemühungen demzufolge auf dieses, dem Arbeitslosen am ehesten zugängliche Segment des Arbeitsmarktes zu konzentrieren (BayLSG, Urt. vom 27. Mai 2009 - L 10 AL 378/07, juris), wobei allerdings die Prognoseentscheidung der Arbeitsverwaltung im gerichtlichen Verfahren voll überprüfbar sei (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 9. August 2007 - L 7 AL 1160/07, juris, m.w.N.).

  • SG Fulda, 25.07.2018 - S 10 AL 30/17
    Es ist daher zunächst festzustellen, für welche Beschäftigung der Arbeitslose nach seinem Lebensalter und seiner Leistungsfähigkeit unter angemessener Berücksichtigung seines Berufes und seiner Ausbildung nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes in Betracht kommt (Brand, SGB III, § 152, Rn. 6; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.08.2007 - L 7 AL 1160/07, juris).

    Es sind vielmehr allein die Tätigkeiten relevant, mit denen der Arbeitslose bestmöglich wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden kann (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.08.2007 - L 7 AL 1160/07), wobei die möglichen Beschäftigungen in nennenswertem Umfang auf dem Arbeitsmarkt vorhanden sein müssen, so dass eine Vermittlung grundsätzlich möglich erscheint (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.08.2007 - L 7 AL 1160/07 m.w.N.).

    Die Agentur für Arbeit hat daher abzuschätzen, in welchem Tätigkeitsbereich der Arbeitslose die höchste Chance auf Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt hat und ihre Vermittlungsbemühungen demzufolge auf dieses, dem Arbeitslosen am ehesten zugängliche Segment des Arbeitsmarktes zu konzentrieren (BayLSG, Urt. vom 27.05.2009 - L 10 AL 378/07, juris), wobei allerdings die Prognoseentscheidung der Arbeitsverwaltung im gerichtlichen Verfahren voll überprüfbar ist (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.08.2007 - L 7 AL 1160/07, juris, m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 AL 3742/13
    Die aus § 35 Abs. 2 Satz 2 SGB III zu entnehmenden personenbezogenen Vermittlungskriterien sind Neigung, Eignung und Leistungsfähigkeit des Arbeitsuchenden sowie die Anforderungen der angebotenen Stellen (zum Ganzen ausführlich LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.08.2007 - L 7 AL 1160/07, juris).

    Kommen mehrere Beschäftigungen in Betracht, richtet sich die fiktive Bemessung nach derjenigen, welche die höchste berufliche Qualifikation erfordert und daher mit der für den Arbeitslosen günstigsten Qualifikationsgruppe verbunden ist (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.08.2007 - L 7 AL 1160/07 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BSG zum sog. Günstigkeitsprinzip bei den Vorgängerregelungen § 200 Abs. 2 Satz 1 SGB III a.F. und § 112 Abs. 7 AFG).

  • LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 AL 2765/13
    Die aus § 35 Abs. 2 Satz 2 SGB III zu entnehmenden personenbezogenen Vermittlungskriterien sind Neigung, Eignung und Leistungsfähigkeit des Arbeitsuchenden sowie die Anforderungen der angebotenen Stellen (zum Ganzen ausführlich LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.08.2007 - L 7 AL 1160/07, juris).

    Kommen mehrere Beschäftigungen in Betracht, richtet sich die fiktive Bemessung nach derjenigen, welche die höchste berufliche Qualifikation erfordert und daher mit der für den Arbeitslosen günstigsten Qualifikationsgruppe verbunden ist (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.08.2007 - L 7 AL 1160/07 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BSG zum sog. Günstigkeitsprinzip bei den Vorgängerregelungen § 200 Abs. 2 Satz 1 SGB III a.F. und § 112 Abs. 7 AFG).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2012 - L 9 AL 12/11

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Bemessung nach einem fiktiven Arbeitsentgelt;

    Es handelt sich dabei um eine Prognoseentscheidung, welche im gerichtlichen Verfahren voll überprüfbar ist (LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 09.08.2007 - L 7 AL 1160/07 -, juris Rn. 21 m.w.N. zur Rechtsprechung des BSG zum Arbeitsförderungsgesetz (AFG)).

    Bei mehreren Berufsabschlüssen ist nach dem Günstigkeitsprinzip die höhere Qualifikation maßgeblich (LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 09.08.2007 - L 7 AL 1160/07 -, juris Rn. 21; Sächsisches LSG, Urt. v. 18.02.2009 - L 1 AL 234/07 -, juris Rn. 53; Coseriu/Jakob, in: NK-SGB III, 3. Aufl. 2008, § 132 Rn. 17; Valgolio, in: Hauck/Noftz, SGB III, Stand: Sept. 2010, § 132 Rn. 26; vgl. auch BSG, Urt. v. 05.09.2006 - B 7a AL 66/05 R -, juris Rn. 22).

  • SG Aachen, 23.07.2007 - S 21 AL 38/06

    Arbeitslosengeld - Mutterschutz ist beim Arbeitslosengeld zu berücksichtigen

    Auf diese Definition ist auch im Rahmen des § 130 Abs. 1 SGB III zurückzugreifen (Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Urteil vom 15.9.2006, L 8 AL 3082/06 (juris), anhängig BSG B 11 a/7a AL 64/06 R; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.08.2007, L 7 AL 1160/07 (juris); vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.07.2007, L 12 AL 122/06, www.sozialgerichtsbarkeit.de, anhängig BSG B 11 AL 41/07 R; Behrend, aaO § 130 Rdnr. 38; 41; Valgolio, aaO § 130 Rdnr. 19; 25; vgl. Brand, Niesel, SGB 111, 4.
  • LSG Baden-Württemberg, 20.08.2013 - L 13 AL 3434/12

    Höhe des Arbeitslosengelds - fiktive Bemessung - Zuordnung zur

    Insoweit wird auf eine Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 9. August 2007 (Az. L 7 AL 1160/07) Bezug genommen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2021 - L 9 AL 132/19

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Rechtmäßigkeit der fiktiven Bemessung und der

    Es handelt sich dabei um eine Prognoseentscheidung, die im gerichtlichen Verfahren voll überprüfbar ist (vgl. LSG Baden-Württemberg Urteil vom 09.08.2007 - L 7 AL 1160/07).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.04.2010 - L 3 AL 6091/09
  • LSG Sachsen, 18.02.2009 - L 1 AL 234/07

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; besondere Bezugsgröße nach § 408 SGB III bei

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2018 - L 14 AL 202/15

    Bemessung des Arbeitslosengeldes nach einem fiktiven Arbeitsentgelt

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2020 - L 9 AL 141/18
  • SG Gießen, 23.03.2010 - S 5 AL 85/08

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung - Zuordnung zur Qualifikationsgruppe -

  • LSG Hessen, 01.09.2011 - L 1 AL 90/10
  • SG Berlin, 25.09.2015 - S 62 AL 2918/13

    Gewährung von höherem Arbeitslosengeld (Alg) unter Berücksichtigung eines

  • LSG Hessen, 01.09.2011 - L 1AL 90/10
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